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Es bedenken uns einige Menschen über ihren Tod hinaus mit ihrer Unterstützung und setzen den Tierschutzverein als Erben in ihrem Testament ein.

Dabei erfüllen wir im Sinne des Verstorbenen den Testamentsinhalt und erledigen alle Formalitäten die dazugehören.

Daneben werden in anderen Erbfällen in den letztwilligen Verfügungen auch Vermächtnisse zu Gunsten unseres Vereins ausgesetzt.
Sowohl Zuwendungen in Form einer Erbschaft als auch durch Vermächtnisse sind grundsätzlich erbschaftsteuerfrei.